Es klang nach Aufbruch, als im Herbst 2019 im Koalitionsvertrag verankert wurde, dass nach der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes des Bundes „unverzüglich“ notwendige landesplanerische Änderungen vorgenommen werden, um neue Tagebaue und die Umsiedlung weiterer Dörfer auszuschließen. Proschim und Teile von Welzow bleiben erhalten. Doch die LEAG weigerte sich über ein Jahr, diese politische Vorgabe anzuerkennen. Und trotz klarer Aussage im Koalitionsvertrag – sowie wiederholter Nachfragen der Grünen- krümmte die Landesplanung bislang keinen Finger.

Braunkohlenplan von 2014 immer noch gültig

Erst nachdem der Bundestag im Januar 2021 den Weg für eine Milliardenzahlung an den im Eigentum von tschechischen Oligarchen befindlichen Braunkohleförderer LEAG geebnet hatte, erklärte das Unternehmen auch öffentlich seine Absage an den neuen Tagebau. Jetzt wurde auch das CDU-geführte Infrastrukturministerium aktiv mit der Auskunft, nun endlich die Änderung des Braunkohlenplan für Welzow anzugehen. Das Infrastrukturministerium geht davon aus, dass das Planverfahren die Änderung des Braunkohlenplans einen Zeitraum von voraussichtlich zirka drei Jahren in Anspruch nehmen wird. Unter anderem sei eine strategische Umweltprüfung und ein umfangreiches Beteiligungsverfahren durchzuführen. Trotz Absage an den neuen Tagebau Welzow kann der immer noch gültige Braunkohlenplan für den Raum Welzow und Senftenberg die Entwicklung in der Region hemmen. „Im Braunkohlenplan ist unter anderem die Kohlegewinnung als vorrangiges Ziel der Raumordnung festgesetzt. Solange der Braunkohlenplan Bestandskraft hat, ist dieses Ziel, z. B. bei der kommunalen Bauleitplanung, zu beachten“, erklärte der brandenburgische Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) im Januar 2021. Derzeit gilt immer noch der Braunkohlenplan Tagebau Welzow-Süd von 2014, der unter anderem eine Devastierung der Ortschaft Proschim und von Teilen des Flugplatzes Welzow vorsieht.

LEAG mauert

Nun müsste es doch langsam mal losgehen, könnte man meinen. Aber nichts. Nun mauert die LEAG wieder. „Grundlage des Planverfahrens sind verfahrensbegleitende Unterlagen des Bergbauunternehmens zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens. Diese wurden unmittelbar im Anschluss an die Veröffentlichung der neuen Revierplanung durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung abgefordert. Bislang liegen meinem Haus noch keine Unterlagen der LEAG vor“, erklärte Minister Beermann auf Anfrage der Grünen Ende Februar 2021. Widerspruch kommt prompt von René Schuster, Mitglied im Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg: „Die Landesplanungsabteilung könnte die Unterlagen schon seit Monaten angefordert haben. Dazu musste sie nicht auf ein Revierkonzept warten, sondern sich auf § 18 Abs. 4 des Braunkohlenplanungsgesetzes berufen, weil sie das Planverfahren ja lt. Koalitionsvertrag "unverzüglich" nach Inkrafttreten des Kohleausstiegsgesetzes einleiten sollte.“

Sicherheitslinie geht durch Vorgärten, soll aber dem Schutz der Bevölkerung dienen

Besonderen Unmut erregt die Sicherheitslinie. Nach bisheriger Planung soll der 150 Meter breite Schutzstreifen am Rand des Tagebaus bis in Vorgärten von Proschim reinreichen. Eine Verkleinerung der Pufferzone lehnt Minister Beermann ab: „Die Sicherheitszone dient maßgeblich der Gefahrenabwehr und dem Schutz der Bevölkerung. Von daher ist sie einzuhalten und vom Bergbauunternehmen zu überwachen. Sie ist zudem der bergbautypischen Infrastruktur vorbehalten. Eine Verkleinerung der Sicherheitszone ist nicht möglich“. Hannelore Wodkte dazu: „Niemand will die Zone verkleinern; sie muss aber verschoben werden. Sollte die Landesplanung sich dem Ansinnen verweigern, bin ich auf die politische Ausrede gespannt“. Potsdam schaltet derweil auf stur. „Es ist nicht Aufgabe der Landesplanung, die Abgrenzung der Lagerstätte zu konfigurieren oder die Abbaukante zu definieren. Die festgesetzte Tagebaukante für den Teilabschnitt 1 bleibt unangetastet“, meint der Minister. Braunkohlexperte Schuster ist über diese Aussage irritiert: „Wie konnte dann diese Abbaukante 2004 im Braunkohlenplan festgesetzt werden, wenn das gar nicht seine Aufgabe war?“. Hannelore Wodtke geht von „harten und zähen Jahren“ aus, bis die Änderung des Braunkohlenplans endlich durch ist. „Ein Selbstläufer wird das ganze Verfahren nicht werden. Aber eines haben wir in den letzten Jahren gelernt:  Klein beigeben werden wir nicht“.

Lichtblick: Flugplatzplanung soll trotz alter Braunkohlenplan möglich sein

Als einen „Lichtblick“ bezeichnete Wodtke die Ankündigung von Minister Beermann, dass sofern gemeindliche Pläne bereits vor Aufhebung des Braunkohlenplanes beschlossen werden sollten, diese unter bestimmten Voraussetzungen rechtskräftig werden könnten. Man müsse dafür den Einzelfall prüfen. Hierbei könnte es schon bald zu einer ersten Nagelprobe kommen. Die Stadt Welzow setzt sich für die Ansiedlung eines Brand-und Katastrophenschutzzentrums am Flugplatz mit einer möglichen Stationierung von Löschflugzeugen im Rahmen des europäischen RescEU-Programms ein. Das Innenministerium will noch im zweiten Quartal dieses Jahres eine entsprechende Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Idee vorlegen. „Wir nehmen den Minister beim Wort. Im Falle eines positiven Votums muss die Umsetzung des Projekts direkt gestartet werden können. Hiermit bis zu weitere drei Jahre bis zur abschließenden Änderung des Braunkohlenplans zu warten, würde bei den Menschen in der Lausitz deutlich mehr als Kopfschütteln verursachen“, sagt die SPN-Kreispolitikerin Heide Schinowsky aus Jänschwalde.

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Antwort Minister Beermann: Strukturwandel: Planung in der Region Tagebauregion Welzow

Antwort Minister Beermann: Sicherheitslinie am Tagebau Welzow Süd