Die Umweltrechtsorganisation ClientEarth und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Brandenburg haben Widerspruch gegen den neuen Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Welzow-Süd für die Jahre 2020-2022 eingelegt. Die Organisationen begründen den Widerspruch mit einer unzureichenden Absicherung der Folgekosten für den Tagebau Welzow Süd I. Die Welzower Stadtverordnete Hannelore Wodtke (Grüne Zukunft Welzow) fordert die Landesregierung auf, die Kritik ernst zu nehmen.
"Es muss sichergestellt werden, dass wir in Welzow nicht eines Tages vor einem riesigen Loch sitzengelassen werden, wenn sich die tschechische Holding EPH als Eigner der Lausitzer Braunkohle eines Tages aus dem Staub macht, weil sich die Kohle nicht mehr rechnet", sagt Hannelore Wodtke. Erst in der letzten Woche zeigte sich der EPH-Chef Daniel Kretinsky skeptisch über die Zukunft der Energiebranche. In einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuter wies der tschechische Milliardär darauf hin, dass der "schwankende Co2-Preis" die Kalkulation erschwere.
"Die Landesregierung muss dafür einsetzen, dass mögliche Entschädigungszahlungen direkt für die Rekultivierung genutzt werden. Es darf nicht sein, dass sich damit Milliardäre die Taschen füllen", meint die Tagebauanrainerin. Nach Informationen des BUND weist die im letzten Jahr abgeschlossene sogenannte "Vorsorgevereinbarung" des Landes Brandenburg mit dem Bergbaubetreiber erhebliche Lücken auf. Im dem Vertrag, mit dem die Folgekosten abgesichert sollen, ist nur von Entschädigungszahlungen für Verkleinerung von Tagebauen die Rede. Nach dem derzeitigen Stand der Gesetzgebung des Bundes sollen aber nur Kraftwerksstillegungen entschädigt werden. "Hier muss die Landesregierung dringend nachschärfen", fordert Wodtke.
Mehr Informationen
- PM: Unzureichende Absicherung der Folgekosten: BUND legt Widerspruch gegen den neuen Hauptbetriebsplan für den Tagebau Welzow-Süd ein
- Reuters: "Braunkohle-Milliardär Kretinsky bei weiteren Energiedeals skeptisch"
- Auszug Vorsorgevereinbarung (Seite 7 §4.3.)
"Die LEAG verpflichtet sich bzw. wird darüber hinaus dafür Sorge tragen, dass sämtliche staatliche Entschädigungszahlungen, die LE-B oder mit ihr verbundene Unternehmen als Entschädigung für Wiedernutzbarmachungskosten in Folge einer vorzeitigen Stilllegung oder Verkleinerung der Tagebaue Welzow-Süd und Jänschwalde erhält bzw. erhalten, auf ein gesondertes Konto der Zweckgesellschaft eingezahlt werden."